Weidetierhaltung: Erleichterte Wolfsentnahme

Der Bundesrat hat mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes am 14.02.2020 grünes Licht für eine erleichterte Entnahme von auffälligen Wölfen gegeben. Eine Regulierung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch dann möglich, wenn nicht klar ist, welcher Wolf genau für den Riss verantwortlich ist. Um die gesellschaftlich anerkannte Form der Weidetierhaltung angemessen zu fördern, wurde von der Länderkammer ebenfalls die Einführung einer Weidetierprämie gefordert.