Sicherheitshinweis zur HPAI für Deutschland
QS weist hat in einem Rundschreiben die Systempartner Futtermittelwirtschaft darauf hingewiesen, die Maßnahmen zur Biosicherheit, wenn Futtermittel an Tierhalter ausgeliefert werden, dringend zu beachten. Diese Maßnahmen sollten unbedingt in Gebieten eingehalten werden, wo es nachgewiesene Fälle der Vogelgrippe (Brandenburg und Baden-Württemberg) gibt.
- Desinfektion von Reifen und Radkästen unmittelbar vor Befahren landwirtschaftlicher Betriebe.
- Häufiges Waschen der LKW, in jedem Fall nach Befahren/Beliefern von Verdachtsbetrieben bzw. Betrieben in Sperrgebieten.
- Konsequente Vermeidung von Fahrten auf unbefestigten Wegen und offenem Gelände mit den Futterlieferfahrzeugen.
- Schutzanzüge und Überziehschuhe für Fahrer beim Verlassen der LKW.
- Desinfektion von Schläuchen, mit denen Futter geblasen wird.
- Exakte Rückverfolgbarkeit der Fahrzeugbewegungen, Betriebskontakte und Reinigungen der Fahrzeuge in allen Phasen.
Erzeugerbetriebe sollten die „Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der hochpathogenen Aviären Influenza“ des FLI-ZDG beachten: https://zdg-online.de/wp-content/uploads/2017/10/ZDG-Checkliste-Vogelgrippe.pdf