Neue Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft

Eine geänderte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist am 14.02.2020 in Kraft getreten und wurde u. a. um eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro ergänzt. Künftig ist es für den Tierarzt möglich, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen. Darüber hinaus wurde in der GOT festgelegt, zu welchen Zeiten die neuen Notdienstgebührensätze anfallen. Die Bundestierärztekammer hat ein Merkblatt erstellt: https://bit.ly/2uP9FDb