Landwirte haben eine erhöhte Priorität bei den Impfungen. Sie zählen jetzt zur Stufe 3.

In der Corona-Impfverordnung (§4 Absatz 1, Nummer 5) werden Landwirte und landwirtschaftliche Mitarbeiter der Kategorie „Ernährungswirtschaft“ zugeordnet. Daher haben sie ein Anrecht auf eine frühe Impfung.

Eine Anmeldung für einen Impftermin beziehungsweise für einen Wartelistenplatz für eine Impfung ist unter folgendem Link möglich:

https://www.impfportal-niedersachsen.de/portal/#/appointment/public