Grünlanderneuerung – Mäusefraß

Ab sofort können Landwirte den notwendigen Antrag zur Grünlanderneuerung bei der LWK einreichen. Die LWK entscheidet, welche Fälle dann direkt beschieden werden können und wann eine Beteiligung der Landkreise (Naturschutz/Wasserschutz) erforderlich ist. Als weitere Erleichterung wird bei diesem Verfahren die Fläche nach der Wiederherstellung nicht zum so genannten „Ersatzdauergrünland“, der Landwirt kann die bisherige Codierung als Dauergrünland unverändert beibehalten. Sollte sich in einigen Wochen herausstellen, dass auf einen Umbruch verzichtet werden kann und ein umbruchloses Verfahren ausreicht, sind somit keine Nachteile in Kauf zu nehmen. Daher sollten jetzt auch zügig die Flächen besichtigt und ein Antrag mit „Beweisfoto“ gestellt werden. Details hat die LWK im Internet unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/19/article/35231.html veröffentlicht.

Dieser Antrag ist auch möglich, wenn es sich um eine sog. Ersatzfläche (Code 444) handelt. Die Flächen, die im Rahmen dieses Verfahrens neu angesät werden, behalten Ihren Flächenstatus.

Das Landvolk bewertet das Verfahren allerdings weiterhin als übermäßig bürokratisch. In den betroffenen Gebieten stehen noch sehr viele Flächen unter dem Genehmigungsvorbehalt und möglichen Einschränkungen durch die Naturschutz- oder Wasserbehörden. Als Prüfstein wird zudem die Frist angesehen, innerhalb deren die Anträge beschieden werden sollen. Die LWK will zwar eine Bescheidung innerhalb von fünf Arbeitstagen gewährleisten, die Landkreise haben jedoch mehr als das Doppelte als angemessene Bearbeitungsdauer eingefordert. Ein weiteres Ärgernis ist, dass die Anträge zwar in digitaler Form per E-Mail eingereicht werden können, aber nur wenn das unterschriebene Antragsformular und dazugehörige Fotos der betroffenen Flächen als Anhang im so genannten PDF-Format einreicht werden. Moderne digitale Kommunikation hätte die Möglichkeit eröffnet, direkt über das Smartphone Fotos und Antrag ohne weitere Bearbeitungsschritte auf die Kammercomputer hochzuladen (Farm to LWKPlattform). Auf das Antragsverfahren über die LWK verzichten können Betriebe, die eine Neueinsaat über Schlitzverfahren oder andere Techniken (Striegel) ohne tiefe Bodenbearbeitung durchführen können. Viele Praktiker hoffen ohnehin, dass die Niederschläge der letzten Tage der Mäuseplage ein Ende bereiten und sie als Alternative für die geringe Schlagkraft und auf vielen Flächen ohnehin kritische Neueinsaat auf ein vorheriges Pflügen oder tiefes Grubbern verzichten können.

Antrag und weitere Infos sind auf der Homepage der LWK Niedersachsen, webcode: 01036430 zu finden.

Die Sonderregelung gilt nur für Anträge, die bis zum 15.05.2020 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sind.