Bis zum 31.03.2025 sind alle Betriebe in Niedersachsen, die gemäß Düngeverordnung aufzeichnungspflichtig sind, verpflichtet, ihren Düngebedarf sowie die schlagbezogene Dokumentation der Düngung und die Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170N) für das Düngejahr 2024 in ENNI zu melden. Eine sorgfältige Dokumentation der Düngemaßnahmen ist hierfür unerlässlich.
Bitte denken Sie daran, Ihre Dokumentation zeitnah und transparent zu führen!
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
Link zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Web Code: 01043706