Auch 2025 ist die Anlage von ein- und mehrjährigen Blühflächen über den ALV wieder unkompliziert möglich. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz gerade für Insekten und Feldvögel. Auch können wir zeigen, dass Landwirtschaft hier aktiv ist und damit das Image verbessern. Bei der Codierung im Flächenantrag gibt es auch in der aktuellen GAP eine unbürokratische Möglichkeit: es können in allen Feldfrüchten bis zu 20% der Fläche Blühstreifen (Biodiversitäts- und Bejagungsschneisen) auf Ackerland angelegt werden, ohne dass sie ausgemessen werden müssen – Ankreuzen im GAP-Antrag bei der jeweiligen Fläche reicht! Vorgaben zur Düngung, Saatzeit, Saatmischung bestehen bei der o.a. Codierung nicht.

Ein Herbizideinsatz sollte selbstverständlich auf der Teilfläche unterbleiben. Eine gute Bodenbearbeitung vorweg hilft, den Wildpflanzen einen Vorsprung gegenüber der natürlichen Begleitflora des Ackers zu verschaffen. Eine Aussaat Anfang – Mitte Mai ist zu empfehlen.  Gerade an Gewässerrändern, wo die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmittel ohnehin eingeschränkt ist, und damit der Anbau von Kulturpflanzen schwierig wird, macht die aktive Anlage von Blühflächen besonderen Sinn. Mit der oben beschriebenen Codiermöglichkeit können hier auch breitere Streifen als drei oder fünf Meter angelegt werden, um bessere Rückzugsmöglichkeiten für Wild zu schaffen und mehr Nahrung und Lebensraum für Vögel und Insekten zur Verfügung zu stellen.

Da der ALV bisher erst Anmeldungen von weniger als drei ha hat, bitten wir darum, nochmal zu prüfen wo noch Restflächen oder Keilflächen vorhanden sind oder auf Maisflächen Blühflächen angelegt werden können.

Der Ammerländer Landvolkverband stellt das Saatgut mit 23 Arten und 40 % Wildpflanzen zur Verfügung und sät dieses auch über einen Lohnunternehmer ein (Mindestgröße 1000 m2) Auch eine Selbstaussaat ist möglich.

Bitte melden Sie sich noch diese Woche bei Tatjana Hoppe 04488-83744, tatjana.hoppe@landvolk-ammerland.de