In den nächsten Tagen und Wochen treten wieder die unterschiedlichen Sperrfristen für die Ausbringung von Gülle, Festmist und Kompost in Kraft.

Auf Ackerflächen beginnt die Sperrfrist nach der Ernte der Hauptfrucht. Eine Herbstdüngung ist hier nur noch eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Auf Grünland und Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau beginnt die Sperrfrist am 01.11. und endet am 31.01. Es besteht die Möglichkeit einer Sperrfristverschiebung um jeweils 15 Tage nach vorne. Allerdings darf eine Ausbringung nur auf frostfreien Flächen erfolgen!

In den roten Gebieten  ist bereits ab dem 01.10. bis zum 31.01. keine Düngung mehr zulässig.

Die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren, sowie Kompost, ist in der Zeit vom 01.12. bis 15.01. untersagt.

Innerhalb der roten Gebiete erweitert sich dieses Verbot auf den Zeitraum vom 01.11 bis zum 31.01.

 

Den Antrag auf Sperrfristverschiebung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.