Streit um Biberschäden – Landwirte verlangen Entschädigung und Mitspracherecht

L P D – Eine Wiese, auf der kein Heu geerntet werden kann, ein Kartoffelacker, auf dem die Knollen im Boden verfaulen, und Wege, die vom Wasser unterspült oder von umgestürzten Bäumen blockiert werden – all das sind Beispiele für die Folgen der Bibertätigkeit. Durch die von ihnen errichteten Dämme stauen sich Bäche und setzen weite Flächen unter Wasser. „Das sind Kosten, auf denen die Landwirte oder die Realverbände sitzen bleiben“, erläutert Kai Rodewald, stellvertretender Vorsitzender des Kreislandvolkverbands Hildesheim. Der Frust unter den Betroffenen ist entsprechend groß.

Das Umweltministerium hat deshalb ein landesweites „Handlungskonzept Biber“ erarbeitet. Dieses wird morgen, am 22. August, beim vierten Runden Tisch Biber von Umweltminister Christian Meyer vorgestellt. Grundlage war ein Landtagsbeschluss mit dem Ziel, ein konfliktarmes Miteinander zwischen Landwirtschaft und Bibern zu ermöglichen und eine fachgerechte Beratung sicherzustellen.

Das Landvolk Niedersachsen zeigt sich allerdings enttäuscht, dass seine konkreten Vorschläge, trotz intensiver Mitarbeit beim „Runden Tisch“ immer noch kaum Beachtung gefunden haben. Es fordert ein praxisnahes und faires Managementkonzept, das den Biberschutz mit den Interessen der Landwirtschaft in Einklang bringt. Dabei verweist das Landvolk auf den „Niedersächsischen Weg“, bei dem Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam tragfähige Lösungen entwickeln. Eine zügige und unkomplizierte Entschädigung durch die Landesregierung, unabhängig von der Betriebsgröße, sowie individuelle Ansätze wie Tauschflächenlösungen und die verlässliche Finanzierung von vorbeugenden Maßnahmen stehen auf der Forderungsliste der Landwirte. Präventive Gewässerrandstreifen und andere Vertragsnaturschutzangebote sollen nur freiwillig eingerichtet und mit einer finanziellen Anreizkomponente versehen werden.

Ein Blick nach Hessen zeigt, dass Lösungen möglich sind: Dort wird bereits eine Biber-Billigkeitsrichtlinie entwickelt, nach der landwirtschaftliche Schäden, die nachweislich durch Biber entstanden sind, finanziell ausgeglichen werden können. Hintergrund ist, dass Biber sowohl nach dem Bundesnaturschutzgesetz als auch nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie streng geschützt sind. Das bedeutet: Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Lebensräume zu zerstören. Das Landvolk Niedersachsen fordert auch in Niedersachsen eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Biberpopulation. Bei ausreichenden Zahlen müsse der Biber ins Jagdrecht aufgenommen und sein Schutzstatus gesenkt werden. Ohne Entschädigung, Freiwilligkeit und Mitgestaltung öffne sich ein weiteres Konfliktfeld zwischen Naturschutz und Landwirtschaft. (LPD 63/2025)