Hennies: „Überflüssige und wirkungslose Doppelbürokratie streichen“
L P D – Die Kritik ist deutlich: Das Landvolk Niedersachsen begrüßt die geplante Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung und fordert, das bürokratische Regelwerk ersatzlos zu streichen. Für Landvolkpräsident Holger Hennies ist die Bilanzierung nicht nur ein Beispiel für überzogene Regulierung, sondern ein Hemmschuh für die landwirtschaftliche Praxis. „Die Stoffstrombilanzverordnung ist ein bürokratisches Instrument, das in der Praxis weder zielführend noch verhältnismäßig ist“, betont Hennies. Bereits heute seien Landwirte durch die Düngeverordnung im Rahmen der Düngebedarfsermittlung verpflichtet, umfangreiche Nährstoffdaten zu erfassen und zu melden. Die zusätzliche Bilanzpflicht in einer parallelen Verordnung stelle daher eine Doppelbelastung ohne erkennbaren ökologischen Mehrwert dar.
Besonders hart trifft es viehhaltungsstarke Regionen wie Niedersachsen. „Der Verwaltungsaufwand ist enorm, hinzu kommen hohe Beratungskosten“, kritisiert der Landvolkpräsident. Laut einer Studie des Thünen-Instituts (2020) entstehen Tierhaltern durch die Stoffstrombilanz Mehrkosten von bis zu 30 Euro pro Hektar und Jahr – bei gleichzeitig fehlendem Nachweis, dass das Instrument tatsächlich zu Umweltverbesserungen beiträgt.
Dass derartige Verbesserungen auch ohne die Stoffstrombilanzierung möglich sind, zeigt aus Sicht des Landvolks der aktuelle Trend bei den Nitratwerten im Grundwasser. Daten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) belegen eine rückläufige Entwicklung – unabhängig von der Stoffstrombilanz. „Gerade kleine und mittlere Betriebe tun sich mit der Komplexität der Regelung schwer“, so Hennies weiter. Die Folge sei nicht selten Frustration, Überforderung und ein Rückzug aus der Tierhaltung. „Das gefährdet die Zukunftsfähigkeit unserer bäuerlichen Betriebe“, warnt er.
Statt der Stoffstrombilanz spricht sich das Landvolk für eine praxisnähere Lösung aus: Direkt in die Düngeverordnung gehört eine sogenannte Gesamtflächenbilanz, wie sie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen jährlich für ganz Niedersachsen berechnet (siehe Grafik). Diese sei digital abbildbar, effizienter und weniger bürokratisch – und gäbe den Betrieben in den „Roten Gebieten“ nicht nur die Chance, sich von überzogenen Auflagen zu befreien, sondern könnte viel staatliches Mikromanagement in der Düngeverordnung überflüssig machen.
„Wir fordern die Politik auf, die Stoffstrombilanzverordnung ersatzlos abzuschaffen und auf effektivere Systeme zu setzen“, sagt Hennies abschließend. Umwelt- und Klimaschutz ließen sich nicht durch Überregulierung erreichen, sondern nur durch praktikable und zielgerichtete Maßnahmen, die auch in der landwirtschaftlichen Realität Bestand haben. (LPD 48/2025)
